Ihr unabhängiges Büro für Bergschadensfragen und Bodenbewegungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Januar





Feinstaubbelastung


Durch Braunkohlenabbau, -transport und -verstromung werden große Mengen an Feinstaub in die Luft abgegeben. Dieser nicht sichtbare feinste Staub setzt sich in der Lunge fest und führt insbesondere bei Kleinkindern zu gesundheitlichen Schäden, die bei bergbaulicher Verursachung gemäß § 114 Bundesberggesetz als Bergschäden gelten und vom Bergbaubetreiber reguliert/entschädigt werden müssen.Weitere Information


Haben Sie Schadensbilder/Geschichten zu Bergschäden? Gerne geben wir Ihnen an dieser Stelle die Möglickeit Ihre Erfahrungen zu schildern. Bitte füllen Sie einfach das Kontaktformular aus - wir melden uns bei Ihnen in Kürze und klären alles weitere mit Ihnen ab.

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