Typische Bergschäden an Gebäuden
Zu allen oben abgebildeten Schadensstellen
liegen dem Sachverständigen viele Bergschadensanerkennungen
vor. Keiner dieser Schäden kann als "bergbauuntypisch"
bezeichnet und pauschal ohne gutachterlichen Gegenbeweis (Beweispflicht
des Bergbaus) abgelehnt werden.