Ihr unabhängiges Büro für Bergschadensfragen und Bodenbewegungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Bild des Monats Februar



Typische Bergschäden an Gebäuden


Zu allen oben abgebildeten Schadensstellen liegen dem Sachverständigen viele Bergschadensanerkennungen vor. Keiner dieser Schäden kann als "bergbauuntypisch" bezeichnet und pauschal ohne gutachterlichen Gegenbeweis (Beweispflicht des Bergbaus) abgelehnt werden.

Haben Sie Schadensbilder/Geschichten zu Bergschäden? Gerne geben wir Ihnen an dieser Stelle die Möglickeit Ihre Erfahrungen zu schildern. Bitte füllen Sie einfach das Kontaktformular aus - wir melden uns bei Ihnen in Kürze und klären alles weitere mit Ihnen ab.

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