Ihr unabhängiges Büro für Bergschadensfragen und Bodenbewegungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Bild des Monats März



Gefügeauflockerung und Minderwert


So können Häuser nach regulärer Sanierung von Bergschäden aussehen.
Der verbliebene optische Schaden ist enorm und wird durch die Zeche freiwillig selten entschädigt.
Neben den bereits verpressten Rissen ist das Gebäude zusätzlich auch von feinen und feinsten Rissen, der sog. Gefügeauflockerung betroffen.
Diese Schäden sind technisch kaum sanierbar und müssen daher in der Erstattung des merkantilen Minderwertes berücksichtigt werden.

Haben Sie Schadensbilder/Geschichten zu Bergschäden? Gerne geben wir Ihnen an dieser Stelle die Möglickeit Ihre Erfahrungen zu schildern. Bitte füllen Sie einfach das Kontaktformular aus - wir melden uns bei Ihnen in Kürze und klären alles weitere mit Ihnen ab.

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