Bergschäden entstehen auch an öffentlicher
Infrastruktur
Strassen, Bürgersteige, Versorgungsleitungen,
Kanalisationsnetze und öffentliche Gebäude sind ebenso
von Bergbaueinwirkungen betroffen wie private Grundstücke..
Die Information über bergbaulich geschädigte öffentliche
Einrichtungen ist selten öffentlich, obwohl der Bergbau in
Deutschland im öffentlichen Interesse geführt wird.
Die Informationsbeschaffung von bergbaubetroffenen Bürgern
über benachbarte Schäden z. B. am Kanalnetz kann mancherorts
als restriktiv bezeichnet werden. Oftmals hat die jeweilige Gemeinde
oder Stadt kein sichtbares Interesse an der Dokumentation solcher
Fremdeinwirkungen.
Aufgrund der Beteiligung an der Sanierung solcher Schäden
durch alle Steuerzahler darf man hier mit Recht eine größere
Tranzparenz und Öffentlichkeit bei den kommunalen Verhandlungen/Vereinbarungen
mit dem Bergbaubetreiber einfordern.